Klage gegen Hasspostings auf X scheitert an Gerichtszuständigkeit – Erfüllungsort Irland
Das Kammergericht hat die Berufung zweier Klägerinnen gegen die Plattform X zurückgewiesen und die internationale Unzuständigkeit deutscher Gerichte bestätigt. Die Klage scheiterte unter anderem an Zweifeln an der Verbrauchereigenschaft sowie an formalen Mängeln.