Kein Erfolg für Hamburger Initiative „Schluss mit Gendersprache“ vor Gericht
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat sämtliche Anträge der Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ als unzulässig oder unbegründet abgewiesen. Weder die Modalitäten des gescheiterten Volksbegehrens noch die Feststellung des Nichtzustandekommens durch den Senat verletzten verfassungsrechtlich geschützte Rechte der Initiative.