Bundesfinanzhof klärt Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG
Der Bundesfinanzhof präzisiert in drei Urteilen die Anwendbarkeit von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG. Steuerliche Gestaltungsvorhaben mit Teilschuldverschreibungen erfüllen die Vorschrift nur, wenn Emittent oder Inhaber das Recht haben, Wertpapiere anstelle von Geld zu verlangen.