Zurechnungsbesteuerung für Stiftungen nach dem Außensteuergesetz europarechtswidrig
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.12.2024 - IX R 32/22 entschieden, dass die Beschränkung der Ausnahme von der Zurechnungsbesteuerung auf ausländische Stiftungen mit Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.