Sonderabschreibung nach § 7b EStG nur für neuen Wohnraum
Der BFH hat entschieden, dass die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses nicht gewährt wird. Voraussetzung ist die Schaffung zusätzlichen Wohnraums. Ein reiner Ersatzbau fällt nicht darunter.