BFH: Oldtimer-Haltung schließt erweiterte Grundstückskürzung aus
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Halten von Oldtimern zur Wertsteigerung eine schädliche Nebentätigkeit darstellt und die erweiterte Grundstückskürzung ausschließt. Unentgeltlichkeit der Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Die Entscheidung bestätigt eine enge Auslegung der steuerlichen Begünstigung.