Insolvenzverwalter erhält Einsicht in Wirecard-Handakten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der BGH hat im Wirecard-Komplex entschieden, dass der Insolvenzverwalter weitgehend Anspruch auf Auskunft und Einsicht in Prüfungsunterlagen ab 2016 hat. Für die Jahre 2014 und 2015 sind die Ansprüche verjährt. Ein Unterlassungsanspruch gegen die Vernichtung der Handakten besteht nicht.