BGH korrigiert Strafen im Fall volksverhetzender Buchverlage
Der Bundesgerichtshof hat die Strafen und Einziehungsentscheidungen im Verfahren um den Vertrieb volksverhetzender Bücher korrigiert und Teile des Verfahrens zur Neubewertung an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen. Zwei Angeklagte müssen ihre Strafen nun erneut gerichtlich klären lassen.