Ladungsfähige Anschrift notwendig: Trauerjahr im Ausland ändert nichts an Klagevoraussetzungen
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass eine Klage ohne ladungsfähige Anschrift unzulässig ist, auch wenn sie elektronisch über ein OZG-Nutzerkonto eingereicht wird. Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland, selbst aus persönlichen oder religiösen Gründen, rechtfertigt keine Ausnahme.