
München, 21. Mai 2026 (JPD) Das Landgericht München I setzt angesichts hoher Verfahrenszahlen und komplexer Streitgegenstände auf eine weitreichende Spezialisierung seiner Zivilrechtsprechung. Die gerichtliche Organisation zielt darauf ab, Verfahren effizient, fachlich fundiert und praxisnah zu bearbeiten und zugleich die Rechtssicherheit zu stärken.
Mit rund 220 Richterinnen und Richtern ist das Landgericht eines der größten Gerichte in Deutschland. Die Eingänge verteilen sich auf 48 Zivilkammern, 12 Kammern für Handelssachen und 31 Strafkammern. Ergänzt wird die Struktur durch Sonderzuständigkeiten etwa für Baulandsachen, Steuerberater- und Patentanwaltssachen sowie weitere Berufsgerichte. Im Jahr 2025 gingen im Zivilbereich 17.078 neue Verfahren ein, zugleich fanden rund 9.600 Verhandlungen statt.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Landeshauptstadt München sowie den Landkreis München. In bestimmten Rechtsgebieten reicht die Zuständigkeit jedoch überregional bis auf den gesamten Freistaat Bayern oder den Bezirk des Oberlandesgerichts München, etwa in Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Kartellrechts oder des Aktien- und Umwandlungsrechts.
Spezialisierte Kammern für komplexe Rechtsmaterien
Die hohe Verfahrenszahl ermöglicht eine ausgeprägte Spezialisierung innerhalb des Gerichts. Gesetzlich vorgesehene spezialisierte Kammern nach § 72a GVG befassen sich unter anderem mit Bank- und Finanzgeschäften, Bau- und Architektenrecht, Heilbehandlungen, Versicherungsverträgen sowie Presse-, Rundfunk- und Internetstreitigkeiten. Weitere Zuständigkeiten betreffen Erbrecht, Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren sowie Vergaberecht.
Über diese Vorgaben hinaus hat das Gericht zusätzliche Spezialkammern eingerichtet, etwa für Verkehrsunfallsachen und gewerbliches Mietrecht. Diese Struktur erlaubt eine kontinuierliche Befassung mit gleichartigen Rechtsfragen und fördert den Aufbau vertieften Fachwissens. Dadurch sollen Verfahren einheitlicher und zugleich effizienter entschieden werden.
Gerichtspräsidentin Dr. Schobel betonte, die Spezialisierung der Kammern sei ein zentraler Faktor für die Qualität der Rechtsprechung. Sie ermögliche die Bearbeitung auch komplexer Verfahren mit hoher fachlicher Tiefe und komme sowohl den Beteiligten als auch dem Wirtschaftsstandort München zugute.




