Villingen-Schwenningen, 20. Mai 2026 (JPD) Die Kindertagesstätte Kikripp im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen muss ihren Betrieb ab dem 26. Mai vorübergehend einstellen. Hintergrund ist eine gescheiterte Einigung zwischen dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Betreibergesellschaft und einem externen Dienstleister über die Bedingungen einer weiteren Zusammenarbeit. Nach Angaben des Insolvenzverwalters werden für den Betrieb wesentliche Leistungen deshalb kurzfristig eingestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Dirk Pehl erklärte, eine Fortführung des Kita-Betriebs sei unter diesen Voraussetzungen derzeit nicht möglich. Bis zur Beauftragung eines Ersatz-Dienstleisters bleibe die Einrichtung geschlossen. Pehl und sein Team arbeiteten gemeinsam mit der Stadt Villingen-Schwenningen an einer schnellen Lösung, um die Betreuung der Kinder zeitnah wieder aufzunehmen. Eltern und Mitarbeitende seien über die Entwicklung und die nächsten Schritte informiert worden.
Insolvenzgeld sichert Gehälter bis Ende Juni
Nach Angaben des Insolvenzverwalters sind die Löhne und Gehälter der Beschäftigten weiterhin bis Ende Juni über das Insolvenzgeld abgesichert. Die Einrichtung beschäftigt 23 Mitarbeitende und betreut rund 70 Kinder, überwiegend im Ganztag. Die Kita Kikripp besteht seit 2011.






