Nach Trennung: Ehemann muss verschenktes Cabriolet an Ehefrau herausgeben

Nürnberg, 5. Mai 2026 (JPD) Im Streit um ein Cabriolet nach dem Ende einer Ehe hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, dass das Fahrzeug der Ehefrau gehört und vom Ehemann herauszugeben ist. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Cabriolet um ein Hochzeitsgeschenk, dessen Eigentum im Zuge der Ehe wirksam auf die Frau übergegangen ist. Der Beschluss ist rechtskräftig.

Eigentumsfrage nach Hochzeitsgeschenk eines Fahrzeugs

Der Mann hatte das Cabriolet kurz vor der Eheschließung auf den Namen seiner Firma erworben. Nach der Trauung übergab er seiner Frau am Strand einer Tropeninsel die Kfz-Kennzeichen als Geschenk. Nach der Rückkehr wurde sie in die Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen und erhielt einen Fahrzeugschlüssel, während der Mann einen Zweitschlüssel behielt. Zusätzlich schloss die Frau die Kfz-Haftpflichtversicherung ab, während Kosten für Steuer und Kraftstoff teilweise über die Firma liefen.

Nach der Trennung holte der Mann das Fahrzeug aus einer Werkstatt ab und verweigerte die Herausgabe. Er argumentierte, das Cabriolet sei lediglich zur gemeinsamen Nutzung als Firmenfahrzeug überlassen worden. Die Frau klagte auf Herausgabe und berief sich auf ihr Eigentum.

Das Gericht stellte nach einer Gesamtwürdigung fest, dass das Fahrzeug als Hochzeitsgeschenk zu qualifizieren sei. Die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung sowie die Übergabe der Schlüssel sprächen für eine Einigung über den Eigentumsübergang. Auch Zeugenaussagen und Hochzeitsfotos stützten diese Bewertung.

Rechtlich sei die Übergabe eines Gegenstands unter Ehegatten unter erleichterten Voraussetzungen möglich, da innerhalb der Ehe ein Mitbesitz bestehen könne. Mit der Trennung sei jedoch das Nutzungsrecht des Mannes entfallen, sodass er zur Herausgabe verpflichtet sei.

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