Schwerwiegende Haltungsverstöße: Gericht billigt Veräußerung von Hundebestand

Schleswig, 4. Mai 2026 (JPD) Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren die tierschutzrechtliche Veräußerungsverfügung des Amtes Mittelholstein gegen einen Hundetrainer und seine Ehefrau als rechtmäßig bestätigt. Damit bleibt die Entscheidung bestehen, zwölf Hunde nach vorheriger Fortnahme durch die Behörde zu veräußern.

Gericht bestätigt Veräußerung von Hundebestand nach Tierschutzverstößen

Das Amt Mittelholstein hatte die Tierhaltung der Antragsteller im Januar kontrolliert und die zwölf Hunde wegen erheblicher Mängel vorläufig in Tierheime verbracht. Nun wurde auch die Veräußerung der Tiere zur Deckung der Unterbringungskosten angeordnet. Das Gericht sah sowohl die ursprüngliche Fortnahme als auch die anschließende Verkaufsverfügung als rechtlich zulässig an.

Nach den Feststellungen bestanden gravierende Haltungsdefizite, darunter zu kleine und zu kalte Zwinger sowie unzureichender Zugang zu Wasser. Teilweise seien die Hunde durchnässt gewesen, ohne Möglichkeit sich zu trocknen. Zusätzlich lag ein Video vor, auf dem der Antragsteller Hunde im Training mit einem Seil schlug; dies räumte er ein.

Die Kammer wertete zudem das Verhalten während der Kontrolle als Hinweis auf fehlende Sachkunde. Der Antragsteller habe einen Hund angeschrien und geäußert: „Wenn du nicht ruhig bist, bekommst du wieder was auf den Arsch.“ Nach Einschätzung der Amtstierärzte zeige insbesondere die fehlende Einsicht in die Unzulässigkeit der Methoden eine unzureichende Halterkompetenz.

Auch die vollständige Fortnahme des Tierbestands sei verhältnismäßig, um künftige Verstöße zu verhindern, selbst wenn nicht jedes Tier bereits eindeutige Vernachlässigungsmerkmale aufweise. Das Gericht stellte das öffentliche Interesse am Tierschutz und an der Begrenzung der Unterbringungskosten über die berufliche Betätigungsfreiheit der Antragsteller.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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