Stillschweigende Vertragsverlängerung: Vater muss für fortgesetztes Karatetraining seines Sohnes zahlen

München, 4. Mai 2026 (JPD) Das Amtsgericht München hat einen Vater zur Zahlung von Trainingsgebühren für den Karatesport seines Sohnes verurteilt. Streitgegenstand war ein Honoraranspruch einer Karateschule für einen Zeitraum von 27 Monaten nach Ablauf eines zunächst befristeten Vertrages. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Vater hatte im Juli 2021 einen auf sechs Monate befristeten Vertrag über Karatetraining für seinen damals siebenjährigen Sohn abgeschlossen und das Honorar im Voraus gezahlt. Nach Angaben der Karateschule nahm der Sohn auch nach Ablauf der Befristung weiterhin regelmäßig am Training teil. Ein neuer Vertrag wurde erst im November 2024 geschlossen, während für den Zeitraum von September 2022 bis November 2024 keine Zahlungen erfolgt waren.

Stillschweigende Fortsetzung des Karatevertrags begründet Zahlungspflicht

Die Karateschule verlangte daraufhin die Zahlung von insgesamt 1.539 Euro für 27 Monate Training. Der Vater bestreitet eine durchgehende Teilnahme seines Sohnes und verwies auf lediglich einzelne Trainingscamps sowie das Fehlen eines neuen Vertrags als Grundlage der Forderung.

Das Amtsgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es wertete das Vertragsverhältnis als Dienstvertrag und stellte fest, dass dieser nach Ablauf der Befristung durch fortgesetzte Inanspruchnahme der Leistungen gemäß § 625 BGB als unbefristet verlängert worden sei. Nach der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Sohn das Training durchgehend besucht habe, was auch durch Unterlagen der Karateschule sowie die Teilnahme an Prüfungen gestützt werde.

Die einvernehmliche Fortsetzung des Trainings habe dem Vater nicht verborgen bleiben können, so das Gericht weiter. Mit der tatsächlichen Weiterführung der Leistungen sei ein fortbestehender Vertragswille anzunehmen, der die Zahlungspflicht für den streitgegenständlichen Zeitraum begründe.

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