Bundeskartellamt genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von KNDS und ELBIT Systems

Bonn, 30. April 2026 (JPD) Das Bundeskartellamt hat die Gründung eines paritätischen Gemeinschaftsunternehmens der KNDS Deutschland Beteiligungs GmbH und der ELBIT Systems Land Ltd. im Bereich der Artillerieraketensysteme freigegeben. Die Unternehmen mit Sitz in München und Haifa entwickeln bereits gemeinsam das System EuroPULS. Das geplante Unternehmen soll dieses als Gesamtsystem vermarkten und zudem sogenannte „through-life services“ wie Ersatzteilversorgung und Instandsetzung erbringen.

Kartellamt genehmigt Joint Venture im Bereich Artillerieraketensysteme

Nach Angaben der Behörde wird das Gemeinschaftsunternehmen keine eigene Entwicklungs- oder Produktionsstruktur aufbauen. Sämtliche Systeme sollen von den Muttergesellschaften zugeliefert werden, während der Vertrieb auf das Gesamtsystem EuroPULS beschränkt bleibt. Der isolierte Vertrieb von Teilsystemen ist nicht vorgesehen. Damit handelt es sich um ein eng begrenztes Kooperationsmodell zwischen den beiden Rüstungsunternehmen.

Das Bundeskartellamt sieht in dem Vorhaben keine wettbewerblichen Bedenken. Präsident Andreas Mundt verwies darauf, dass die Unternehmen in diesem Bereich nicht in unmittelbarem Wettbewerb stünden, sondern komplementäre Fähigkeiten bündelten. Zudem existierten weitere Anbieter mit vergleichbaren Systemen, sodass der Wettbewerb durch die Kooperation eher gestärkt werde.

Die kartellrechtliche Prüfung erfolgte durch das Bundeskartellamt, da das Gemeinschaftsunternehmen nach seiner Ausgestaltung nicht dauerhaft alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt und damit nicht der europäischen Fusionskontrollverordnung unterliegt. Vorhaben dieser Größenordnung sind grundsätzlich bei der Europäischen Kommission anzumelden, hier lag die Zuständigkeit jedoch national.

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