Insolvenzverfahren: Rettungsplan für Familienferiendorf Hübingen gestartet

Hübingen, 29. April 2026 (JPD) Für das Familienferiendorf Hübingen wird ein Rettungsplan im laufenden Insolvenzverfahren erarbeitet. Der Verein Familienferiendorf Hübingen e.V. und der Insolvenzverwalter Philip Konen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH streben eine langfristige Lösung zum Erhalt des Betriebs an. Eine zentrale Rolle soll dabei die im vergangenen Jahr gegründete Stiftung Familienferiendorf Hübingen übernehmen.

Insolvenzplan für Familienferiendorf Hübingen: Stiftung soll Finanzierung sichern

Zur Sicherung des Feriendorfs hat der Vorstand die Spendenkampagne „5 vor 12 – Solidarität mit dem Familienferiendorf Hübingen“ gestartet. Ziel ist es, ein sechsstellige Stiftungskapital einzuwerben, um den Verein finanziell zu unterstützen und einen Neustart im Rahmen eines Insolvenzplans zu ermöglichen. Der Insolvenzverwalter arbeitet parallel an einem solchen Plan, der einen Vergleich mit Gläubigern und den Erhalt des Rechtsträgers vorsieht.

Der Vereinsvorsitzende und Stiftungsratschef Dr. Hanno Heil betonte, eine ausreichende Finanzierung durch die Stiftung sei Voraussetzung für die Fortführung des Feriendorfs. Andernfalls drohe das Ende des Betriebs. Erste Spendenzusagen seien bereits eingegangen. Ziel sei es, insbesondere Kindern und Familien in belastenden Lebenssituationen weiterhin Aufenthalte im Feriendorf zu ermöglichen.

Die Stiftung soll die Mittel bis Ende August einwerben und künftig auch zusätzliche Aufgaben wie Investitions- und Betriebskostenzuschüsse übernehmen. Sollte die Rettung des Feriendorfs nicht gelingen, wären alternative Unterstützungsleistungen für Familien mit geringem Einkommen vorgesehen.

Insolvenzverwalter Konen erklärte, ein sogenannter Insolvenzplan erfordere ausreichendes Rettungskapital, um Gläubiger besser zu stellen als im Falle einer Liquidation. Der Geschäftsbetrieb werde seit sechs Monaten fortgeführt und laufe stabil weiter. Die Mitarbeitenden seien vollständig an Bord, Löhne würden aus laufenden Erträgen gezahlt.

Das Amtsgericht Montabaur hatte im Oktober 2025 zunächst die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und im Februar 2026 das Verfahren eröffnet. Der Betrieb des Feriendorfs mit 35 Ferienhäusern sowie weiteren Freizeit- und Gruppenangeboten läuft weiterhin uneingeschränkt.

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