
Karlsruhe, 27. April 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Koblenz in einem Staatsschutzverfahren gegen die sogenannte „Kaiserreichsgruppe“ verworfen. Die Entscheidungen sind damit rechtskräftig.
BGH bestätigt Verurteilungen wegen terroristischer Vereinigung und Umsturzplänen
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte am 6. März 2025 drei Angeklagte wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer sowie wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und neun Monaten sowie acht Jahren verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt wegen entsprechender Beteiligung und Waffenbesitzes eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Ein Mitangeklagter, der keine Revision eingelegt hatte, war zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts gehörten die Angeklagten der sogenannten Reichsbürger-Szene an und lehnten die staatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland ab. Ziel der Gruppierung war es, diese gewaltsam zu beseitigen und eine neue Regierung auf Grundlage der Reichsverfassung von 1871 zu errichten. Der geplante Umsturz sollte im Mai 2022 durch koordinierte Aktionen erfolgen, darunter eine öffentlich angekündigte Absetzung der Bundesregierung, die Entführung eines Bundesministers sowie die Herbeiführung eines mehrwöchigen Stromausfalls durch Sprengung von Strommasten.
Zusätzlich war nach den Feststellungen eine Reise in die Nähe Kaliningrads vorgesehen, um dort Unterstützung durch die Russische Föderation zu erlangen. Vorbereitungen umfassten bereits Maßnahmen zur Beschaffung von Sprengstoff und Kriegswaffen. Die Gruppierung wurde schließlich im April 2022 durch einen polizeilichen Zugriff zerschlagen.
Die Angeklagten hatten gegen die Urteile Revision eingelegt und Verfahrens- sowie Sachrügen erhoben. Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah jedoch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Mit der Entscheidung ist das Urteil des Oberlandesgerichts insgesamt rechtskräftig.




