
Düsseldorf, 27. April 2026 (JPD) Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) hat gegen sechs Beschuldigte Anklage unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zum Landgericht Düsseldorf erhoben.
ZeOS NRW klagt mutmaßliche Drogenorganisation an
Den Angeschuldigten im Alter zwischen 26 und 58 Jahren wird vorgeworfen, Teil einer hierarchisch strukturierten Tätergruppierung gewesen zu sein, die spätestens seit Mitte 2022 international agiert haben soll. Zwei Beschuldigte im Alter von 26 und 29 Jahren gelten der Anklage zufolge als Rädelsführer. Sie sollen bis März 2025 insgesamt 62 Betäubungsmittelgeschäfte organisiert haben, darunter den Handel mit rund einer Tonne Kokain, vier Tonnen Marihuana, etwa 20 Litern Amphetaminöl sowie mehreren tausend Tabletten unterschiedlicher Wirkstoffe.
Die Gruppierung soll über ein arbeitsteiliges System aus Logistik, Lagerung, Transport und Geldwäsche verfügt haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler wurden die Geschäfte konspirativ über Krypto-Messengerdienste koordiniert, um die Kommunikation zu verschleiern und die Nachverfolgbarkeit zu erschweren.
Drei weiteren Beschuldigten werden zwischen drei und 47 Einzelfälle bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln beziehungsweise Cannabis in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Ein weiterer Beschuldigter soll in vier Fällen Beihilfe geleistet haben. Allen wird zudem die Beteiligung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die Ermittlungen begannen im Februar 2024 und führten nach Angaben der Behörden zu länderübergreifenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in Spanien, den Niederlanden, Belgien und Polen. Am 27. März 2025 kam es zu Durchsuchungen und Festnahmen. Die mutmaßlich erzielten illegalen Einnahmen werden auf rund 11,28 Millionen Euro beziffert und sollen eingezogen werden.
Fünf Beschuldigte befinden sich in Untersuchungshaft, gegen einen weiteren wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Landgericht Düsseldorf hat bislang nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
Die Strafdrohungen reichen von Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren für die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung bis zu bis zu fünfzehn Jahren für bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Bei Rädelsführerschaft drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Im Zuge der Ermittlungen wurde ein weiterer Verfahrenskomplex mit 39 Beschuldigten eröffnet. Bei jüngsten Durchsuchungen am 15. April 2026 in Marbella und im Oberbergischen Kreis wurde ein 31-jähriger Beschuldigter festgenommen. Ihm wird der Handel mit rund 1,4 Tonnen Marihuana vorgeworfen. Zudem wurden Beweismittel, Bargeld in Höhe von rund 60.000 Euro sowie fünf Luxusuhren sichergestellt.
Für Rückfragen verweisen die Behörden auf die Pressestellen der ZeOS NRW sowie des Landgerichts Düsseldorf. Es gilt die Unschuldsvermutung.




