
Wiesbaden, 17. April 2026 (JPD) Die hessische Landesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz zur Einführung des Jura-Bachelors. Wie Justizminister Christian Heinz und Wissenschaftsminister Timon Gremmels mitteilten, sind seit Oktober 2025 rund 500 Anträge auf den Abschluss eingegangen. In 327 Fällen wurde der Bachelorgrad bereits verliehen, 13 Anträge wurden abgelehnt. Nach Angaben der Universitäten bleibt die Nachfrage auf hohem Niveau.
Jura-Bachelor als zusätzliche Perspektive im Jurastudium
Grundlage ist das seit dem 1. Oktober 2025 geltende Gesetz zur Einführung eines integrierten Jura-Bachelors. Es ermöglicht Studierenden der Rechtswissenschaften, auf Antrag einen Bachelorabschluss zu erwerben, sofern sie zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen wurden oder die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Maßgeblich ist dabei eine erstmalige Zulassung ab dem 1. Januar 2020 durch das zuständige Justizprüfungsamt.
Die Verleihung des Abschlusses setzt zudem eine Bachelorarbeit oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung voraus. Die Universitäten können ergänzende Anforderungen festlegen und entscheiden eigenständig über die Vergabe des Grades. Das Justizprüfungsamt prüft die Zulassungsvoraussetzungen, während die weiteren Kriterien und die Verleihung bei den Hochschulen liegen.
Nach Darstellung der Minister soll der Jura-Bachelor den Studienverlauf flexibilisieren, ohne die bestehenden Leistungsstandards zu verändern. Zugleich eröffnet der Abschluss zusätzliche Qualifikationswege für Studierende der Rechtswissenschaften in Hessen.





