Keine Haftung für Akkubrand: OLG Oldenburg stärkt Nutzer von E-Bikes

Oldenburg, 13. April 2026 (JPD) Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine Haftung nach einem Brand in einem Carport im Zusammenhang mit einem E-Bike verneint. Nach einem Hinweisbeschluss vom 12. März 2026 sah der 9. Zivilsenat kein fahrlässiges Verhalten der Nutzerin. Der klagende Versicherer nahm daraufhin seine Berufung zurück, womit die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig wurde.

OLG Oldenburg verneint Prüfpflicht für E-Bike-Akku nach Sturz

Ausgangspunkt war ein Brand im März 2023, bei dem ein Schaden von rund 140.000 Euro entstand. In dem Carport war ein E-Bike abgestellt, dessen Nutzer zuvor bei Glatteis gestürzt war. Sichtbare Schäden am Fahrrad oder Akku waren nicht festgestellt worden. Der Gebäudeversicherer verlangte später Ersatz von der Haftpflichtversicherung der Mieterin und argumentierte, der Akku hätte nach dem Sturz überprüft werden müssen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Zwar habe das Abstellen des E-Bikes eine abstrakte Gefahrenquelle geschaffen, jedoch begründe die Verkehrssicherungspflicht keine Vorsorge für alle denkbaren Schadensverläufe. Eine konkrete Pflicht zur fachlichen Überprüfung des Akkus lasse sich weder aus gesetzlichen Vorgaben noch aus den Herstellerhinweisen ableiten.

Der Senat betonte zudem, dass Brände von Lithium-Ionen-Akkus selten seien und solche Akkus in zahlreichen Alltagsgeräten verwendet würden. Nutzer dürften daher grundsätzlich von einer sicheren Verwendung ausgehen. Auch der zurückliegende Sturz ändere daran nichts, da keine erkennbaren Schäden vorlagen und über einen längeren Zeitraum keine Auffälligkeiten aufgetreten waren.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner