BGH bestätigt Urteil im Sympatex-Verfahren wegen versuchten Betrugs

Karlsruhe, 13. April 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im sogenannten Sympatex-Verfahren wegen versuchten Betrugs zulasten von Anleihegläubigern bestätigt. Mit Beschluss vom 2. April 2026 verwarf der 1. Strafsenat die Revision eines Angeklagten als unbegründet. Damit ist das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig.

BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betrugs im Sympatex-Verfahren

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in 261 tateinheitlichen Fällen sowie wegen falscher uneidlicher Aussage in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 660 Tagessätzen verurteilt. Grundlage war eine Verständigung im Strafverfahren. Nach den Feststellungen unterstützte der Angeklagte als Investment-Manager die Hauptverantwortlichen bei der geplanten Restrukturierung einer Anleihe der S.S.H. GmbH.

Die Gesellschaft war 2017 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wodurch die Rückzahlung einer 2013 emittierten Anleihe über 13 Millionen Euro gefährdet war. Ziel der Verantwortlichen war ein sogenannter „Anleiheschnitt“, bei dem Gläubiger auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten sollten. Zur Durchsetzung der erforderlichen Mehrheiten wurden im Vorfeld der Gläubigerversammlung gezielt irreführende Informationen über die wirtschaftliche Lage und die Restrukturierung verbreitet.

Infolge dieser Täuschung veräußerten einige Gläubiger ihre Anleihen deutlich unter Wert an vorgeschobene Gesellschaften, während andere der wirtschaftlich nachteiligen Restrukturierung zustimmten. Das Landgericht ging von einem möglichen Schaden von rund 1,5 Millionen Euro aus. Zudem machte der Angeklagte in zwei Zivilverfahren uneidlich falsche Angaben als Zeuge.

Der Bundesgerichtshof sah weder Verfahrensfehler noch Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Die strafrechtliche Würdigung und das Verfahren hielten revisionsrechtlicher Prüfung stand. Mit der Entscheidung ist das Strafverfahren abgeschlossen.

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