
Leipzig, 9. April 2026 (JPD) Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof hat die Revision dreier Angeklagter gegen lebenslange Freiheitsstrafen des Landgericht Chemnitz wegen Mordes an einem Chemnitzer Mediziner verworfen. Das Landgericht hatte die Tat als heimtückische Tötung aus Habgier bewertet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatten die Ehefrau des Opfers, eine bei ihr tätige Sprechstundenhilfe und deren Liebhaber den Mediziner getötet, um sich am Vermögen des Opfers zu bereichern. Am Abend des 8. März 2024 verbrachte die Ehefrau des Opfers Zeit mit ihrem Mann und verschaffte den Mitangeklagten anschließend Zutritt zur Wohnung. Diese erstachen den schlafenden Mediziner, wobei unklar blieb, wer von beiden eigenhändig handelte.
Die Überprüfung durch den BGH ergab keine Rechtsfehler zu Lasten der Angeklagten, weshalb die lebenslangen Freiheitsstrafen rechtskräftig sind. Lediglich einen Teil der Einziehungsentscheidung, der nicht direkt mit dem Tötungsdelikt zusammenhing, hob der BGH auf und verwies ihn zur erneuten Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Chemnitz.





