Ausweisung eines Kosovaren nach tödlichem Autorennen rechtmäßig

Düsseldorf, 8. April 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Ausweisung eines kosovarischen Staatsangehörigen nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang bestätigt. Mit Urteil vom 27. März 2026 wies die 7. Kammer die Klage gegen eine entsprechende Verfügung der Stadt Duisburg ab. Der Mann war wegen der Tat im Jahr 2019 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.

Öffentliches Interesse überwiegt Bleibeinteressen

Nach Auffassung des Gerichts besteht aufgrund des besonders rücksichtslosen Verhaltens und der schweren Tatfolgen ein besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung. Zudem gehe von dem Kläger weiterhin die Gefahr weiterer Straftaten aus, da eine ausreichende Aufarbeitung der Tat nicht erkennbar sei. Auch generalpräventive Erwägungen sprächen für die Fernhaltung vom Bundesgebiet.

Die privaten Bleibeinteressen des Klägers, insbesondere seine familiären Bindungen zu seiner deutsch-serbischen Ehefrau sowie Ansätze einer Integration, müssten dahinter zurücktreten. Eine Wiedereingliederung im Kosovo sei ihm zumutbar, auch wenn er sich dort bislang nur vorübergehend aufgehalten habe. Die damit verbundenen Schwierigkeiten seien unter Berücksichtigung der Vorgaben des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention hinnehmbar.

Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

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