Deutlich mehr Klagen zu Bürgergeld und Asylleistungen bei Sozialgerichten in Baden-Württemberg

Stuttgart, 17. März 2026 (JPD) Die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg hat im Jahr 2025 eine deutliche Zunahme von Verfahren in Bereichen der Existenzsicherung verzeichnet. Das teilte der Präsident des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Bernd Mutschler, auf der Jahrespressekonferenz am Dienstag mit. Besonders betroffen seien Verfahren zur Sozialhilfe, zum Bürgergeld und zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Bereich des Asylbewerberleistungsrechts stieg die Zahl der Verfahren deutlich. Beim Landessozialgericht erhöhte sich der Eingang von fünf Berufungen und drei Eilverfahren im Jahr 2024 auf 27 Berufungen und 68 Eilverfahren im Jahr 2025. In erster Instanz nahmen die Klagen von 346 auf 1.235 zu, während die Zahl der Eilverfahren von 131 auf 322 anstieg.

Mehr Eilverfahren beim Bürgergeld und zunehmende Nutzung von KI

Auch im Bereich des Bürgergeldes (SGB II) registrierten die Gerichte mehr Verfahren, insbesondere im einstweiligen Rechtsschutz. Bei den Sozialgerichten des Landes stieg die Zahl der Eilverfahren um 80,33 Prozent auf 2.191 Fälle, beim Landessozialgericht um 70,67 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Mutschler führte die Entwicklung im Asylbewerberleistungsrecht vor allem auf ungeklärte Rechtsfragen und gesetzgeberischen Klärungsbedarf zurück. Beim Bürgergeld dürfte der Anstieg hingegen mit einer intensiveren Prüfung von Leistungsberechtigten durch die Jobcenter zusammenhängen.

Zugleich berichtete der Gerichtspräsident von einer wachsenden Nutzung von Anwendungen künstlicher Intelligenz durch Bürger und Rechtsanwälte. Diese könnten zwar bei der Strukturierung komplexer Sachverhalte helfen, führten jedoch häufig zu sehr umfangreichen oder ungenauen Schriftsätzen. Teilweise würden sogar nicht existierende Normen oder Gerichtsentscheidungen zitiert.

Insgesamt steigende Eingangszahlen bei den Sozialgerichten

Die acht Sozialgerichte in Baden-Württemberg verzeichneten 2025 insgesamt einen deutlichen Anstieg der Verfahren. Je nach Standort lag der Zuwachs im mittleren einstelligen Prozentbereich oder erreichte fast 25 Prozent. Auch für das Landessozialgericht als zweite Instanz wird wegen der zeitlichen Verzögerung ein weiterer Anstieg erwartet.

Trotz der höheren Belastung konnte das Landessozialgericht den Bestand anhängiger Verfahren leicht verringern. Zudem gehört die Sozialgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg nach Angaben des Gerichts weiterhin zu den bundesweit schnellsten bei der Verfahrensdauer.

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