
Hamburg, 13. März 2026 (JPD) Im Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Sabotagehandlungen an für die Deutsche Marine bestimmten Schiffen hat die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Aufhebung zweier Haftbefehle beantragt. Die vom Amtsgericht Hamburg erlassenen Haftbefehle gegen einen 37-jährigen rumänischen und einen 54-jährigen griechischen Beschuldigten wurden daraufhin aufgehoben, ihre Freilassung angeordnet. Grundlage ist § 120 Absatz 3 der Strafprozessordnung.
Nach neuen Ermittlungsergebnissen geht die Staatsanwaltschaft weiterhin davon aus, dass am 26. Juni 2025 Bauteile der Korvette „Köln“ vorsätzlich stromlos geschaltet wurden. Bei ungestörtem Ablauf hätte dies zu einem Brand im Schiffsinneren führen und die Einsatzfähigkeit der Truppe beeinträchtigen können. Strafrechtlich käme insoweit eine versuchte Sabotagehandlung an einem Verteidigungsmittel nach § 109e StGB in Betracht.
Dringender Tatverdacht gegen Beschuldigte nicht mehr belegbar
Nach erneuter Rekonstruktion der Tatabläufe lässt sich jedoch nicht mehr sicher feststellen, welcher der beiden Beschuldigten die Handlung begangen haben soll. Beide bestreiten die Vorwürfe. Auch ein gemeinschaftliches Vorgehen kann nach derzeitiger Beweislage nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden.
Damit fehlt nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft der für Untersuchungshaft erforderliche dringende Tatverdacht gemäß § 112 Absatz 1 StPO. Die Haftbefehle mussten daher aufgehoben werden. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern gleichwohl an.
Die beiden Männer waren Anfang Februar auf Grundlage entsprechender Haftbefehle festgenommen worden. Ihnen wurde vorgeworfen, 2025 während ihrer Tätigkeit im Hamburger Hafen Sabotagehandlungen an mehreren für die Bundesmarine bestimmten Korvetten begangen zu haben, unter anderem durch Manipulationen an Motoren, Wasserleitungen und elektrischen Sicherungsschaltern. Wären die Eingriffe unentdeckt geblieben, hätten sie erhebliche Schäden oder Verzögerungen beim Einsatz der Schiffe verursachen können.



