Bundesjustizministerium plant neue digitale Ermittlungsbefugnisse

Berlin, 12. März 2026 (JPD) Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Strafverfolgungsbehörden in Deutschland neue digitale Ermittlungsbefugnisse ermöglichen soll. Geplant ist unter anderem der automatisierte Abgleich von Bildern aus Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Online-Darstellungen. Zudem sollen rechtmäßig gespeicherte Daten verfahrensübergreifend analysiert werden können. Beide Maßnahmen sollen nur bei Verdacht schwerwiegender Straftaten eingesetzt werden und unterliegen strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Digitale Ermittlungsinstrumente unter strengen Voraussetzungen

Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Lücken im Strafprozessrecht geschlossen werden. Bislang gibt es keine Rechtsgrundlage für den automatisierten Abgleich von Tatverdächtigenbildern mit Internetquellen oder die vernetzte Auswertung polizeilicher Datenbanken. Künftig können Strafverfolgungsbehörden etwa Fotos von Verdächtigen terroristischer Straftaten mit Social-Media-Bildern abgleichen. Echtzeitdaten wie Webcam-Bilder bleiben ausgeschlossen, und jede Maßnahme bedarf der Anordnung einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts.

Für die automatisierte Datenanalyse sollen KI-Systeme lediglich Daten aufbereiten; Bewertungen und Entscheidungen treffen ausschließlich die Ermittler. Besonders sensible Daten aus Telekommunikationsüberwachung, Wohnraumüberwachung oder Onlinedurchsuchungen sind nur eingeschränkt nutzbar oder ausgeschlossen. Ziel ist, die Strafverfolgung effizienter zu gestalten, ohne den Grundrechtsschutz zu gefährden.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium erarbeitet. Parallel sollen ähnliche Befugnisse für das Polizeirecht des Bundes geschaffen werden. Verbände und Länder können bis zum 2. April 2026 Stellungnahmen abgeben, die auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht werden.

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