
Hannover, 26. Februar 2026 (JPD) Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Klagen eines Hobby-Modellfliegers gegen ein Flugverbot über dem Steinhuder Meer und angrenzenden Naturschutzgebieten abgewiesen. Die Region Hannover hatte den Betrieb von Modellflugzeugen aus Gründen des Vogelschutzes untersagt, da motorisierte Modelle Tiere erheblich stören können. Die Klage war im Juli 2024 erhoben worden, Streitpunkt war insbesondere, ob das Landesnaturschutzrecht Flugbeschränkungen für unbemannte Luftfahrzeuge zulässt.
Naturschutzrechtliche Flugbeschränkungen für unbemannte Luftfahrzeuge
Das Gericht befand, dass das Verbot der unbemannten Luftfahrt in den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietsverordnungen des Landes Niedersachsen mit der Bundesgesetzgebung für Luftverkehr vereinbar ist. Die Luftverkehrsverordnung lasse durch eine Öffnungsklausel ausdrücklich naturschutzrechtliche Regelungen der Länder zu. Auch frühere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die Beschränkungen für bemannte Luftfahrzeuge wie Heißluftballons betreffen, seien hier nicht einschlägig.
Zudem wies das Gericht eine weitere Klage des Hobbyfliegers gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes von 5.000 Euro ab. Dieses war verhängt worden, nachdem der Kläger das Flugverbot missachtet und ein wasserlandungsfähiges Modellflugzeug eingesetzt hatte. Gegen die Urteile kann binnen eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragt werden.
Aktenzeichen: 9 A 2958/24 und 9 A 5357/24



