380.000 Euro Schaden: Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage wegen Geldwäsche und Betrugs

Bamberg, 26. Februar 2026 (JPD) Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen einen 27-jährigen Auszubildenden aus dem Landkreis Osnabrück zum Landgericht Bamberg erhoben. Dem Angeschuldigten werden unter anderem Geldwäsche, gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt. Er befindet sich seit seiner Festnahme am 30. September 2025 in Untersuchungshaft.

Nach den gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach geführten Ermittlungen soll der Beschuldigte zwischen Juni 2021 und Juli 2023 Straftaten in wechselnden Begehungsformen begangen und dabei mehr als 160.000 Euro erlangt haben. Über mehrere Internetseiten habe er gemeinsam mit Mittätern 27 sogenannte Finanzagenten angeworben. Über deren Konten seien mehr als 380.000 Euro aus Betrugstaten transferiert und damit gewaschen worden.

Vorwürfe reichen von Online-Betrug bis Urkundenfälschung

Zudem soll der 27-Jährige über eine Internetplattform Waren wie Radlader und Seecontainer gegen Vorkasse angeboten haben, ohne Lieferabsicht. 42 Geschädigte überwiesen den Angaben zufolge mehr als 127.000 Euro. Darüber hinaus habe er sich unbefugt Zugang zu Onlinebanking-Konten verschafft und Überweisungen vorbereitet, während ein Mittäter Kontoinhaber telefonisch zur Preisgabe von TANs veranlasst habe. Auf diese Weise seien 20 Überweisungen über insgesamt 65.000 Euro freigegeben worden; rund 15.000 Euro konnten rückgebucht werden.

Weiterhin wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, ein Abschlusszeugnis inhaltlich verändert und dafür 150 Euro erhalten zu haben. Der Dritte habe unter Vorlage des gefälschten Dokuments eine Anstellung erlangt. In einem weiteren Fall soll der Beschuldigte einen befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgeändert und die spätere Verwendung zumindest billigend in Kauf genommen haben.

Das Landgericht Bamberg ist örtlich zuständig, da auch Geschädigte in Bayern betroffen sein sollen. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Gericht. Für Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.

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