
Dresden, 3. Februar 2026 (JPD) – Der Freistaat Sachsen passt zentrale Vorschriften zur Gefangenenarbeit und zur Sicherheit im Justizvollzug an. Mit einem von der Staatsregierung zur Anhörung freigegebenen Gesetzentwurf reagiert das Justizministerium auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023 sowie auf aktuelle Entwicklungen beim Drogenkonsum in Haftanstalten. Ziel ist es, die Vergütung von Gefangenen rechtssicher auszugestalten und zugleich die Sicherheitsstandards im sächsischen Strafvollzug zu erhöhen.
Kern der Reform ist die Neuordnung der Arbeitsbedingungen für Strafgefangene. Die sogenannte Eckvergütung wird künftig auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße festgesetzt. Zudem soll eine wöchentliche Beschäftigungszeit von 35 Stunden als Regelfall gelten. Damit setzt Sachsen die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Resozialisierungsgebot um, das eine angemessene Ausgestaltung der Gefangenenarbeit verlangt.
Mehr Vergütungstransparenz und neue Sicherheitsinstrumente
Neben der Anpassung der Arbeitszeit und Vergütung sieht der Entwurf eine stärkere Berücksichtigung von Gläubigerinteressen vor. Der pfändbare Anteil der Arbeitsvergütung soll von bisher 40 auf 60 Prozent steigen. Dadurch können Forderungen, etwa aus Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen von Tatopfern, in größerem Umfang bedient werden. Nach Angaben des Justizministeriums soll Gefangenenarbeit damit zugleich der Wiedergutmachung und der Vorbereitung auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienen.
Auch im Bereich der Sicherheit werden die Vorschriften präzisiert. Hintergrund ist der zunehmende Einsatz neuer psychoaktiver Substanzen, insbesondere synthetischer Cannabinoide, die häufig auf Papier aufgebracht und mit herkömmlichen Methoden schwer erkennbar sind. Sachsen schafft nun eine ausdrückliche Rechtsgrundlage dafür, Sichtkontrollen auch mit technischen Hilfsmitteln wie elektronischen Spurendetektoren durchzuführen. Ergänzend wird eingehende Gefangenenpost in einzelnen Anstalten überwiegend nur noch in Kopie ausgehändigt, um den Eintrag von mit Substanzen getränktem Papier zu verhindern.
Zur praktischen Umsetzung wurden mehrere Testgeräte für Justizvollzugsanstalten beschafft. In der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus sowie in der Jugendstrafanstalt Regis-Breitingen sind diese bereits im Einsatz, während in Dresden und Bautzen noch Schulungen der Bediensteten vorgesehen sind. Die Maßnahmen sollen den Kampf gegen Drogenmissbrauch im Vollzug unterstützen und zugleich den Schutz von Personal und Gefangenen verbessern.
Die Reform steht im Zusammenhang mit der bundesweiten Überprüfung der Landesvollzugsgesetze nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Juni 2023, das die damaligen Regelungen zur Gefangenenvergütung in mehreren Ländern als mit dem Resozialisierungsgebot unvereinbar bewertet hatte. In Sachsen gingen zuletzt rund 53 Prozent der Gefangenen einer Beschäftigung nach. Mit den geplanten Änderungen will der Freistaat die rechtlichen Vorgaben umsetzen und den Justizvollzug an neue sicherheitsrelevante Herausforderungen anpassen.





