Berlin, 5. November 2025 (JPD) – Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die islamistische Vereinigung „Muslim Interaktiv“ verboten und aufgelöst. Nach Angaben des Ministeriums richtet sich der Zweck und die Tätigkeit des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Das Vermögen des Vereins wurde beschlagnahmt. Zeitgleich fanden in Hamburg sowie in Berlin und Hessen umfangreiche Durchsuchungen statt.

Innenministerium verbietet „Muslim Interaktiv“ – Durchsuchungen in drei Bundesländern

Wie das BMI mitteilte, erfolgten in den frühen Morgenstunden Durchsuchungen von insgesamt sieben Objekten in Hamburg auf Grundlage richterlicher Anordnungen. Ziel sei es, Beweismittel zu sichern und mögliche weitere Strukturen des verbotenen Vereins aufzudecken. Parallel dazu durchsuchten Ermittler in Berlin und Hessen zwölf Objekte im Zusammenhang mit den Organisationen „Generation Islam“ und „Realität Islam“. Beide Vereinigungen stehen im Verdacht, Teilorganisationen von „Muslim Interaktiv“ zu sein oder ähnliche verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, der Staat werde konsequent gegen Organisationen vorgehen, die die freiheitliche Ordnung ablehnten. „Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, gegen Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte“, so Dobrindt. Der Staat lasse nicht zu, dass islamistische Gruppierungen Hass säen und die Demokratie von innen heraus angreifen.

Verfassungsfeindliche Ziele und Hetze gegen Israel

Nach Angaben des Innenministeriums lehnt „Muslim Interaktiv“ das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und strebt stattdessen die Errichtung eines Kalifats an. Die Organisation propagiert ein islamisches Gesellschaftsmodell, das staatlichen Entscheidungen entzogen sein solle, und ruft regelmäßig öffentlich zur Umsetzung dieser Ziele auf. Zudem verbreite die Gruppe in sozialen Medien und durch öffentliche Aktionen Inhalte, die sich gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter und gegen sexuelle Minderheiten richteten.

Darüber hinaus verstößt die Vereinigung laut BMI gegen den Gedanken der Völkerverständigung, indem sie das Existenzrecht Israels bestreitet und die Souveränität anderer Staaten in Frage stellt. Ziel des Vereinsverbots sei der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vor aggressiv-aktivistischen Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten.

Das Innenministerium betonte, dass sich das Vorgehen ausschließlich gegen extremistisches Verhalten richte, nicht gegen Religion oder Glaubensgemeinschaften. Entscheidend sei stets die konkrete Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung durch Handlungen oder öffentliche Auftritte.

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