
Stuttgart, 24. September 2025 (JPD) – Das Urteil im Verfahren um den Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz ist seit heute rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte am 16. September 2025 einen 26-jährigen Afghanen wegen Mordes, mehrfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Innerhalb der gesetzlichen Frist legte keine der Verfahrensbeteiligten Revision ein, womit die Entscheidung endgültig wurde.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter am 31. Mai 2024 aus islamistisch-extremistischen Motiven handelte. Auf dem Mannheimer Marktplatz griff er während einer Kundgebung mehrere Menschen mit einem Messer an und verletzte sie schwer. Der Polizeihauptkommissar Rouven Laur erlitt tödliche Verletzungen. Die Richter bewerteten die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen sowie als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
OLG Stuttgart: Urteil im Verfahren um Messerangriff Mannheim rechtskräftig
Nach den Feststellungen wollte der Täter möglichst viele Menschen töten und selbst im Polizeieinsatz sterben. Erst durch einen Schuss eines Beamten konnte die Attacke beendet werden. Der Strafsenat sah in der Tat eine außergewöhnliche Brutalität und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Sicherungsverwahrung wurde nicht angeordnet, da sich keine dauerhaft erhöhte Gewaltbereitschaft feststellen ließ.
Die Hauptverhandlung hatte seit Februar 2025 an 36 Tagen stattgefunden. Mehr als 70 Zeugen und Sachverständige wurden gehört. Mit der nun eingetretenen Rechtskraft bleibt der Täter auf unbestimmte Zeit in Haft.