Auch 2025 zeichnet der Deutsche Anwaltverein (DAV) zwei Personen, die sich um die Anwaltschaft verdient gemacht haben, mit dem Ehrenzeichen der Anwaltschaft aus. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Thomas Hannemann wurden heute beim Deutschen Anwaltstag in Berlin geehrt.

Rechtsanwältin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – doppelte Bundesministerin

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich weit über die Politik hinaus einen Namen gemacht – als Ministerin, Mahnerin, Aufklärerin und Rechtsstaatspädagogin. Als letzte Bundesministerin, die aus inhaltlichen Gründen ihr Amt niedergelegt hat, steht sie für aufrechte politische Integrität. 1996 trat Leutheusser-Schnarrenberger aus der Bundesregierung Kohl aus, weil sie den „Großen Lauschangriff“ nicht mittragen konnte. „Das war kein bloßer Reflex, sondern eine bewundernswerte Haltung, die von Ihrer rechtsstaatlichen Grundfestigkeit und Überzeugung zeugt“, erklärt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Auch in ihrer zweiten Amtszeit als Bundesjustizministerin von 2009 bis 2013 hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger diese Haltung eindrucksvoll bestätigt, das anwaltliche Berufsrecht modernisiert und entscheidend zur Stärkung der freien Advokatur beigetragen. „Nicht aus Standesdenken, sondern weil Sie erkannt haben, dass die freie Anwaltschaft ein Bollwerk für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger ist“, so von Raumer.

Bereits 2019 hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger den Emil-von-Sauer-Preis des Hamburgischen Anwaltvereins erhalten. Heute wurde sie in Abwesenheit geehrt.

Rechtsanwalt Thomas Hannemann – Mietrechtsexperte aus Karlsruhe

Auch der zweite Geehrte hinterlässt stets einen bleibenden Eindruck, wie Stefan von Raumer berichtet: „Es soll Seminarteilnehmer geben, die sich noch nach Jahren an seine Witze und vielleicht gerade deswegen auch an die Themen seiner Vorträge erinnern können.“ Vor allem jedoch habe er eine Gabe, den Menschen stets wohlgesonnen und freundlich zu begegnen, verständlich zu erklären und zu regelnde Dinge unaufgeregt, aber konsequent anzugehen.

Der in Karlsruhe tätige Thomas Hannemann hat die DAV-Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien 1997 mitgegründet und später von 2006 bis 2021 15 Jahre lang geleitet, neue Fortbildungsformate wie den Immobilienrechtstag geschaffen und talentierte Kolleginnen und Kollegen geschickt gefördert. „Sie sind ein geborener Netzwerker und Botschafter der Anwaltschaft,ein Beispiel par excellence für unsere Solidargemeinschaft der Anwaltvereine und Arbeitsgemeinschaften“, lobt DAV-Präsident von Raumer.

Ob an Universitäten, in den Vereinen oder auch vor Richterinnen und Richtern bei der Karlsruher Mietrechtskonferenz: In 35 Jahren Dozententätigkeit profitierten Unzählige von der Erklärkunst Hannemanns. Bemerkenswert war sein Engagement vor Ort in verschiedensten örtlichen Anwaltvereinen.

Der DAV sei für Thomas Hannemann eine große Familie. „Wir freuen uns, ein solches Familienmitglied in unseren Reihen zu haben“, so Stefan von Raumer.

Das Ehrenzeichen der Deutschen Anwalt­schaft wird seit 1980 durch den DAV an Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben. Neben einer Urkunde erhalten die Preisträger:innen eine bronzene Kleinskulptur namens „Netsuke“ (japanisch für „Handschmeichler“) des 2008 verstorbenen Bildhauers Karl J. Dierkes.

DAV, 04.06.2025

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