Beschädigte Luxusjacke: Textilreinigung haftet nicht bei Einhaltung von Pflegehinweisen
Das Amtsgericht München wies die Klage eines Kunden gegen eine Textilreinigung ab. Die Luxusjacke mit Lederbesätzen wurde korrekt nach Herstellerangaben behandelt; die Flecken entstanden durch Materialmängel.