Justiz: Papierakten bis 2027 weiterhin möglich
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz flexibler gestaltet. Bund und Länder können bestimmte Akten bis zum 1. Januar 2027 weiterhin in Papierform führen, um Verzögerungen und technische Hindernisse auszugleichen. Die Regelung soll einen reibungslosen Übergang zur digitalen Aktenführung gewährleisten.