Touristenfahrten am Nürburgring: Betriebsgefahr auf der Nordschleife erhöht Haftungsanteil
Das Landgericht Koblenz hat nach einem Unfall auf der Nordschleife des Nürburgrings die Haftung neu bewertet. Obwohl der Kläger auffuhr, musste die Gegenseite wegen der erhöhten Betriebsgefahr auf der Strecke anteilig zahlen.