Hamburg: Kritik von Senator Grote an AfD rechtlich zulässig
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Organstreitverfahren der AfD gegen Innensenator Grote abgewiesen. Die Richter stellten klar, dass die Kritik des Senators im Parlament von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und keine Rechte der AfD verletzt.