Kein Vertrieb von Produkten mit der Schmetterlings-Tramete als Zutat
Lebensmittel mit der Schmetterlings-Tramete als Zutat dürfen ohne Zulassung nicht vertrieben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Die Antragstellerin vertreibt u.a. Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika und Haushaltsprodukte. Zu ihrem Sortiment gehören auch Nahrungsergänzungsmittel mit der Schmetterlings-Tramete als Zutat. Hierbei handelt es sich um einen in Mitteleuropa weitverbreiteten, an (häufig abgestorbenen) Laubhölzern…