Das Bundeskartellamt hat die vollständige Übernahme der Medienholding Süd – unter anderem Herausgeberin der „Stuttgarter Zeitung“ und des „Schwarzwälder Boten“ – durch die Neue Pressegesellschaft trotz wettbewerblicher Bedenken genehmigt. Zwar droht durch die Fusion auf lokalen Zeitungsmärkten in Baden-Württemberg eine marktbeherrschende Stellung, doch lag das Umsatzvolumen unterhalb der gesetzlichen Bagatellmarktschwelle. Eine Untersagung war dem Bundeskartellamt daher nach geltendem Recht nicht möglich.

Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die „Stuttgarter Zeitung“ sowie den „Schwarzwälder Boten“. Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die „Südwest Presse“. Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Übernahme des ,Schwarzwälder Boten‘ durch die Verlegerin der ‚Südwest Presse‘ ist wettbewerblich bedenklich, weil diese beiden Titel in Teilen von Baden-Württemberg die einzigen Wettbewerber im Bereich regionaler Tageszeitungen sind. Dennoch mussten wir den Zusammenschluss freigeben. Die Neue Pressegesellschaft hat vor Freigabe des Zusammenschlusses eine Lokalausgabe der ‚Südwest Presse‘ veräußert. Damit erreichen die verbleibenden problematischen Märkte nicht mehr das nach dem Gesetz für eine Untersagung erforderliche Marktvolumen. Einmal mehr zeigt sich, dass dem Bundeskartellamt beim Erwerb von Zeitungen trotz offensichtlicher Wettbewerbsbedenken nach heutiger Rechtslage oft die Hände gebunden sind.

Sowohl im Großraum Horb als auch im nördlichen Zollernalbkreis sind aktuell die lokalen Ausgaben des „Schwarzwälder Boten“ bzw. der „Südwest Presse“ die einzigen regionalen Abonnement-Tageszeitungen. Auf den dortigen Leser- und Anzeigenmärkten würde insofern der Wettbewerb durch den Zusammenschluss vollständig ausgeschaltet. Da im Großraum Horb indes die „Neckar Chronik“ als dortige Ausgabe der „Südwest Presse“ an einen Dritten veräußert wurde, der die Zeitung unabhängig von der Neue Pressegesellschaft weiterführen will, war dort nicht mehr mit hinreichender Sicherheit von einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen. Es verblieb somit nur der nördliche Zollernalbkreis, wo die Leser- und Anzeigenumsätze nicht das gesetzlich für eine Untersagung erforderliche Umsatzvolumen erreichen.

Grund für die Freigabe trotz der Erwartung der Entstehung einzelmarktbeherrschender Stellungen ist, dass die im letzten Kalenderjahr auf den betroffenen Leser- und Anzeigenmärkten erzielten Umsätze unterhalb der sogenannten Bagatellmarktschwelle von 20 Mio. Euro lagen (§ 36 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GWB). In der Pressefusionskontrolle gilt zwar ein Multiplikator für Presseumsätze. Weil dieser in vergangenen Gesetzesnovellen aber auf vier abgesenkt und gleichzeitig die Bagatellmarktschwelle auf 20 Mio. Euro angehoben wurde, muss derzeit ein Marktvolumen von insgesamt fünf Mio. Euro erreicht werden, damit das Bundeskartellamt eine Untersagung aussprechen kann. Dieses Volumen war aber unterschritten.

Der Erwerb der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft ist Teil einer Konsolidierung im Gesellschafterkreis der SWMH. In diesem Zusammenhang hat das Bundeskartellamt bereits die Übernahme des Unternehmensbereichs Fachinformation der SWMH durch die Medien Union Ludwigshafen freigegeben.

Bundeskartellamt, 30.06.2025

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