Neue Presse-Grosso-Allianz: Kartellamt billigt Umbau des Pressevertriebs

Bonn, 11. Februar 2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat die kartellrechtliche Prüfung der Reformpläne für den deutschen Pressevertrieb abgeschlossen und das Verwaltungsverfahren eingestellt. Gegenstand der Prüfung waren die Konzepte der Arbeitsgruppe „Fit-For-Future“ (FFF) zur Neuordnung des sogenannten Presse-Grosso-Systems. Nach mehreren Nachbesserungen am ursprünglichen Modell sieht die Wettbewerbsbehörde derzeit keinen Anlass für weitere Maßnahmen. Die geplante Struktur wahrt nach Auffassung des Amtes die Vorgaben des Kartellrechts und die gesetzlich geschützte Pressevielfalt.

Kern der Reform ist die Errichtung einer bundesweit tätigen Presse-Grosso-Allianz (PGA). Sie soll künftig als zentraler Pressegroßhändler auftreten und die bisher 13 regionalen Grossisten ersetzen, die bislang jeweils als Monopolisten in ihren Gebieten agieren. Die PGA wird den Ein- und Verkauf der Presseerzeugnisse übernehmen und die logistische Auslieferung über regionale Systempartner organisieren.

Pressevertrieb soll diskriminierungsfrei und flächendeckend bleiben

Im Mittelpunkt der kartellrechtlichen Prüfung stand nach Angaben des Bundeskartellamts die Sicherung eines diskriminierungsfreien Zugangs zum Pressevertrieb. Zudem musste gewährleistet sein, dass Zeitungen und Zeitschriften weiterhin bundesweit, auch in strukturschwächeren Regionen, verfügbar bleiben. Nach mehrfacher Marktkonsultation liege nun ein Konzept vor, das diese Anforderungen erfülle. Zugleich sei vorgesehen, dass die Konditionen für den Vertrieb der Presseerzeugnisse bis Ende 2030 stabil bleiben.

Kartellrechtlich ist das Presse-Grosso besonders sensibel, weil es auf branchenweiten Vereinbarungen zwischen Verlagen und Grossisten beruht, etwa zu Lieferpflichten, Konditionen und Gebietsaufteilungen. Solche Absprachen können grundsätzlich gegen das Kartellverbot verstoßen. Zwar existieren mehrere Grossisten, sie stehen jedoch bislang nicht im Wettbewerb, da jeder ein exklusives Vertriebsgebiet bedient.

Gesetzlicher Rahmen und stärkere Beteiligung der Verlage

Der Gesetzgeber hat das Presse-Grosso bereits 2013 privilegiert. Nach § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind bestimmte wettbewerbsbeschränkende Absprachen zulässig, sofern sie der Sicherung der Pressevielfalt und einer flächendeckenden Versorgung dienen. Voraussetzung ist unter anderem, dass das System diskriminierungsfrei ausgestaltet ist, allen Verlagen fairen Zugang eröffnet und die Beschränkungen auf das erforderliche Maß begrenzt bleiben.

Nach den nun gebilligten Plänen können sich alle Presseverlage an der PGA beteiligen, je nach Unternehmensgröße unmittelbar oder mittelbar. Zusätzlich soll eine unabhängige Clearingstelle eingerichtet werden, an die sich Einzelhändler und Verlage bei Streitfällen wenden können. Die Zusammenstellung der auszuliefernden Sortimente übernimmt eine gesonderte, verlagsunabhängige Gesellschaft, um eine neutrale Auswahl der Presseprodukte sicherzustellen.

Fusionskontrolle abgeschlossen – Reform kann umgesetzt werden

Die Umsetzung der Reform ist mit mehreren Unternehmensgründungen verbunden. Diese Zusammenschlüsse unterlagen der Fusionskontrolle des Bundeskartellamts und wurden bereits freigegeben. Damit sind die kartellrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung des Pressevertriebs geschaffen.

Mit der Freigabe der FFF-Pläne kann die Presse-Grosso-Allianz nun den bundesweiten Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften neu organisieren. Ziel bleibt es, Wettbewerbsvorgaben, Pressevielfalt und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Systems in Einklang zu bringen.

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