Bundeskartellamt stoppt Amazons Preiskontrolle – 59 Mio. € abgeschöpft

Bonn, 5. Februar 2026 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat Amazon untersagt, Preiskontrollmechanismen auf dem deutschen Amazon Marketplace anzuwenden. Nach Auffassung der Behörde verletzen die systematischen Eingriffe in die Preisgestaltung der Marktplatzhändler die Vorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a Abs. 2 GWB), das allgemeine Missbrauchsverbot (§ 19 GWB) sowie Artikel 102 AEUV. Künftig darf Amazon solche Mechanismen nur in Ausnahmefällen, etwa bei Preiswucher, und nach den Vorgaben des Bundeskartellamts einsetzen.

Die Behörde nutzte erstmals die 2023 reformierte Möglichkeit, wirtschaftliche Vorteile aus kartellrechtswidrigem Verhalten abzuschöpfen. Für den anhaltenden Missbrauch der Preiskontrollen wurde zunächst ein Betrag von rund 59 Millionen Euro festgesetzt. Das Verfahren erfolgte in Abstimmung mit der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur, um EU-rechtliche Vorgaben wie den Digital Markets Act und die Platform-to-Business-Verordnung zu berücksichtigen.

Preiskontrolle als Wettbewerbsproblem

Amazon betreibt mit amazon.de ein umfassendes digitales E-Commerce-Ökosystem, das rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Onlinehandel mit Waren abdeckt. Auf dem Marketplace treten unabhängige Händler mit Eigenhandel des Unternehmens in Wettbewerb. Amazon hatte die Preise der Marktplatzhändler überwacht und Angebote bei zu hohen Preisen entweder aus dem Marktplatz entfernt oder die Sichtbarkeit in der sogenannten „Buy Box“ eingeschränkt. Laut Bundeskartellamt sind diese Eingriffe nicht erforderlich, um Endkundinnen und Endkunden niedrige Preise zu sichern, und gefährden die wirtschaftliche Existenz der Händler.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betonte: „Amazon darf zulässige Angebote der Marktplatzhändler nicht in ihrer Sichtbarkeit beschränken, nur weil deren Preise nicht den Vorstellungen von Amazon entsprechen. Die Kontrolle beruht auf intransparenten Regeln, die für die Händler nicht vorhersehbar sind.“

Konsequenzen und Rechtsmittel

Das Bundeskartellamt hat die Anwendung der Preiskontrollmechanismen untersagt und Vorgaben zur Transparenz und Regelsetzung gemacht. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig. Amazon kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen; über diese würde der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Behörde koordiniert ihre Maßnahmen eng mit der EU-Kommission und der Bundesnetzagentur, um die Einhaltung europäischer und nationaler Vorgaben im digitalen Handel zu gewährleisten.

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