
Bonn, 19. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der US-amerikanischen Palo Alto Networks, Inc. und der israelischen CyberArk Software Ltd. nach Prüfung freigegeben. Die Behörde sieht keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken und erlaubt die Zusammenführung der Sicherheitssoftwarelösungen der beiden Unternehmen.
Zusammenschluss im Bereich Sicherheitssoftware genehmigt
Untersucht wurden mögliche wettbewerbliche Effekte, insbesondere konglomerate Effekte aus der Verknüpfung komplementärer Produkte. CyberArk ist vor allem für seine Privileged-Access-Management-Lösungen (PAM) bekannt, während Palo Alto Networks in den Bereichen Netzwerk- und Cloud-Sicherheit tätig ist. Zwar bestehen funktionale Überschneidungen in Teilbereichen, diese sind jedoch begrenzt, und eine marktbeherrschende Stellung ist nach Auffassung der Kartellbehörde nicht gegeben.
Markterhebungen zeigten zudem, dass auf allen relevanten Märkten zahlreiche Wettbewerber aktiv sind, darunter Anbieter mit breiten Portfolios und große Cloud-Unternehmen. Lock-in-Effekte oder marktbeherrschende Abschottungen durch Produktbündelungen werden nicht erwartet. Kunden setzen häufig auf Multi-Vendor-Strategien, um Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern zu vermeiden und das Risiko von Cyberangriffen zu reduzieren.
Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Unsere Prüfung hat gezeigt, dass beide Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss in dynamischen und wettbewerbsintensiven Märkten agieren. Eine Einschränkung des Wettbewerbs durch Produktkopplungen oder Marktabschottung ist nicht zu erwarten.“