
Berlin, 27. März 2026 (JPD) Das Kammergericht hat den Freispruch des Satirikers El Hotzo vom Vorwurf der Billigung von Straftaten bestätigt. Der 2. Strafsenat verwarf die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin und schloss sich der rechtlichen Würdigung des Amtsgerichts Tiergarten an. Dieses hatte den Angeklagten bereits im Juli 2025 aus rechtlichen Gründen freigesprochen.
Kammergericht verneint Strafbarkeit satirischer Social-Media-Posts
Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, auf seinem Social-Media-Kanal das Attentat vom 14. Juli 2024 auf den damaligen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump befürwortet zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah in mehreren Beiträgen den Tatbestand der Billigung von Straftaten gemäß § 140 Nr. 2 StGB erfüllt. Das Amtsgericht Tiergarten hatte jedoch angenommen, dass es sich erkennbar um satirische Äußerungen handele, die nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören.
Diese Bewertung hat das Kammergericht nun bestätigt. Die Einordnung der Beiträge als nicht ernst gemeinte Satire sei rechtsfehlerfrei erfolgt. Auch die Einschätzung, dass die Äußerungen aufgrund ihres satirischen Charakters keine Störung des öffentlichen Friedens bewirken könnten, sei rechtlich nicht zu beanstanden.
Der Entscheidung war ein mehrstufiges Verfahren vorausgegangen. Nachdem das Amtsgericht Tiergarten zunächst die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hatte, wurde die Anklage auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft durch das Landgericht Berlin I zugelassen. Mit der nunmehr erfolgten Zurückweisung der Revision ist das Urteil rechtskräftig; ein weiteres Rechtsmittel ist nicht gegeben.



