
Berlin, 5. März 2026 (JPD) Die gesetzlichen Renten in Deutschland sollen zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent steigen. Grundlage sind aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Lohnentwicklung. Damit liegt die Rentenanpassung bereits zum vierten Mal innerhalb von fünf Jahren über der Marke von vier Prozent.
Rentenanpassung folgt der Lohnentwicklung
Maßgeblich für die Rentenanpassung ist die anpassungsrelevante Lohnentwicklung, die für das Jahr 2026 mit 4,25 Prozent berechnet wurde. Sie basiert auf der Entwicklung der Bruttolöhne nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sowie auf den beitragspflichtigen Entgelten der Versicherten, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich sind. Auch Veränderungen bei den Sozialabgaben fließen in die Berechnung ein.
Der aktuelle Rentenwert soll damit von derzeit 40,79 Euro auf 42,52 Euro steigen. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Einkommen und 45 Beitragsjahren bedeutet dies ein monatliches Plus von 77,85 Euro.
Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026. Diese tritt nach einem Kabinettsbeschluss, der Zustimmung des Bundesrates und der Verkündung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich zum 1. Juli 2026 in Kraft. Grundlage bleibt das im Rentenpaket 2025 festgelegte Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent, das bis zum 1. Juli 2031 garantiert werden soll.





