
Magdeburg, 28. Januar 2026 (JPD) – Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat eine umfassende Novellierung des Justizvollzugsrechts beschlossen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des sachsen-anhaltischen Justizvollzugs setzt das Land Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und reagiert auf praktische Entwicklungen im Strafvollzug der vergangenen Jahre. Ziel ist es, rechtliche Vorgaben zu präzisieren, den Vollzug an aktuelle Anforderungen anzupassen und die Resozialisierung von Gefangenen zu stärken.
Kern der Reform ist eine Neuausrichtung der Gefangenenarbeit. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023, mit dem Regelungen zur Arbeit und Vergütung von Gefangenen in Nordrhein-Westfalen und Bayern wegen Verstößen gegen das Resozialisierungsgebot aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beanstandet worden waren. Zwar war Sachsen-Anhalt nicht unmittelbar betroffen, der Gesetzgeber sah jedoch Anpassungsbedarf, um die Leitlinien der Karlsruher Entscheidung in das eigene Justizvollzugsgesetzbuch zu übertragen.
Neue Regeln für Gefangenenarbeit und Vergütung
Mit der Novellierung werden Zweck und Funktion der Arbeit ausdrücklich im Vollzugsrecht verankert. Die bisherige allgemeine Arbeitspflicht wird durch eine individuelle Arbeitspflicht ersetzt, die sich am jeweiligen Behandlungs- und Resozialisierungsbedarf orientiert. Grundlage ist künftig der individuelle Vollzugsplan, der festlegt, ob und in welchem Umfang Arbeits- oder Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind. Ziel bleibt es, Gefangene zu einer eigenverantwortlichen und straffreien Lebensführung nach der Haft zu befähigen.
Zugleich hebt das Land die Vergütung für Gefangenenarbeit deutlich an. Vorgesehen ist eine Erhöhung der Eckvergütung von bislang 9 auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, in der Sicherungsverwahrung von 16 auf 22 Prozent. Damit kann ein Gefangener mit einer sechs Stunden täglichen Tätigkeit mit durchschnittlichen Anforderungen künftig rund 445 Euro im Monat verdienen statt bisher etwa 267 Euro. Der rechnerische Stundenlohn steigt nach der gesetzlichen Konzeption für 2026 von 2,14 Euro auf 3,56 Euro. Die Einnahmen sollen unter anderem für Schadenswiedergutmachung und Schuldentilgung eingesetzt werden können.
Neben der monetären Vergütung sieht das Gesetz zusätzliche Anerkennungen vor. Gefangene können sich künftig bis zu acht Freistellungstage pro Jahr erarbeiten, die auch zur Verkürzung der Haftzeit genutzt werden können. Darüber hinaus wird die Möglichkeit eingeführt, durch längere zusammenhängende Beschäftigung Teile der Kosten des vorangegangenen Gerichtsverfahrens zu erarbeiten und anschließend erlassen zu bekommen.
„Day-by-Day“-Modell und Schutz vor neuen Drogen
Die Reform schafft außerdem die rechtlichen Grundlagen für das sogenannte „Day-by-Day“-Modell. Gefangene sollen künftig auch während der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch tageweise Leistung unbezahlter Arbeit weitere Hafttage abwenden oder reduzieren können. Die Arbeitsleistung kann dabei innerhalb der Justizvollzugsanstalt und bei geeigneten Gefangenen auch außerhalb erbracht werden, um die Dauer der Vollstreckung zu verkürzen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sicherheit in den Anstalten. Angesichts der zunehmenden Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe werden Maßnahmen zur Verhinderung des Einbringens, Besitzes und Konsums solcher Substanzen gesetzlich abgesichert. Vorgesehen sind technische Detektionsmaßnahmen wie elektronische Spurendetektoren sowie der Ersatz mutmaßlich kontaminierter Originalschreiben durch Kopien. Zudem sollen eingehende Schreiben von Verteidigern künftig mit gesonderten Begleitschreiben an die Anstalten übermittelt werden, um die Authentizität besser prüfen und Missbrauch privilegierten Schriftguts verhindern zu können.
Mit der Novellierung verfolgt Sachsen-Anhalt das Ziel, den Justizvollzug rechtssicher, zeitgemäß und stärker auf Resozialisierung auszurichten, ohne die Belange der Sicherheit in den Einrichtungen zu vernachlässigen.






