Magdeburg, 2. Januar 2026 (JPD) – Zum 1. Januar 2026 ist eine bundesweite Reform der gerichtlichen Zuständigkeiten in Kraft getreten, die auch die Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt betrifft. Kern der Änderungen ist die Anhebung der Streitwertgrenze für Zivilverfahren vor Amtsgerichten von 5.000 auf 10.000 Euro. Damit werden künftig mehr zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten vor den örtlichen Amtsgerichten verhandelt, während Landgerichte sich auf Verfahren mit höherem Streitwert und komplexere Rechtsgebiete konzentrieren. Der Anwaltszwang gilt weiterhin nur vor den Landgerichten; vor Amtsgerichten bleibt die Vertretung durch einen Rechtsbeistand freiwillig.

Mit der Reform sollen die Amtsgerichte gestärkt, die Bürgernähe erhöht und die Leistungsfähigkeit der Justiz insgesamt verbessert werden. Außerdem werden bestimmte Rechtsstreitigkeiten, etwa im Nachbarrecht, unabhängig vom Streitwert künftig grundsätzlich den Amtsgerichten zugewiesen, während andere Angelegenheiten, wie Streitigkeiten aus Heilbehandlungen, Internetveröffentlichungen oder Vergaberecht, weiterhin in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen.

Bürgernahe Justiz und entlastete Landgerichte

Die Anhebung der Streitwertgrenze berücksichtigt die seit 1993 unveränderte frühere Grenze in Höhe von 5.000 Euro, die damals noch in Deutscher Mark festgelegt worden war. Durch die Anpassung auf 10.000 Euro wird der reale Wert der Zuständigkeit aktualisiert und mehr Verfahren können dort verhandelt werden, wo die Bürgerinnen und Bürger leben. In Sachsen-Anhalt gibt es 25 Amtsgerichte, die nun wieder vermehrt Fälle übernehmen und so den Zugang zur Justiz erleichtern. Die vier Landgerichte in Magdeburg, Halle (Saale), Stendal und Dessau-Roßlau können sich dadurch auf komplexe Verfahren konzentrieren.

Die Reform entlastet nicht nur die Landgerichte, sondern verkürzt auch Wege und Verfahren für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in ländlichen Regionen. Kleine und mittelständische Unternehmen profitieren von kürzeren Verfahrenswegen, da Forderungsprozesse künftig am oder in der Nähe des Unternehmenssitzes geführt werden können. Gleichzeitig bleibt die Wahl eines Rechtsbeistands vor Amtsgerichten bis zu 10.000 Euro freiwillig, während vor Landgerichten weiterhin Anwaltspflicht besteht.

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