Rahmenkonzept für „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vorgelegt

Berlin, 4. März 2026 (JPD) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben ein Rahmenkonzept zur Einführung einer neuen Rechtsform vorgelegt: der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Die Gesellschaftsform soll nachhaltiges, langfristig ausgerichtetes Unternehmertum fördern und sicherstellen, dass erwirtschaftete Gewinne im Unternehmen verbleiben. Das veröffentlichte Papier ist ein noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Diskussionsvorschlag.

Vermögensbindung und genossenschaftliche Struktur als Kernelemente

Nach dem Konzept soll eine Ausschüttung von Gewinnen an Mitglieder ausgeschlossen sein; auch verdeckte Gewinnausschüttungen etwa über Boni oder Darlehen mit überhöhten Zinsen sollen unzulässig sein. Die Vermögensbindung soll satzungsfest ausgestaltet und durch bestehende genossenschaftliche Prüfstrukturen kontrolliert werden. Ziel ist insbesondere, Unternehmen bei der Nachfolge vor Zerschlagung oder kurzfristiger Veräußerung zu schützen.

Die GmgV soll mitgliedschaftlich organisiert sein, jedoch ohne handelbare Anteile. Anders als bei Genossenschaften ist keine Mindestmitgliederzahl vorgesehen; ein einzelnes Mitglied als Vorstand soll zur Gründung genügen. Für Organe und interne Strukturen sollen weitgehend die Regeln des Genossenschaftsrechts gelten. Beim Ausscheiden erhalten Mitglieder lediglich ihre eingezahlten Mittel ohne Rendite zurück.

Steuerlich soll die GmgV wie andere Kapitalgesellschaften behandelt werden. Vorgesehen sind Körperschaft- und Gewerbesteuer; Gewinnausschüttungen entfallen mangels Ausschüttungsmöglichkeit. Eine turnusmäßige Ersatzerbschaftsteuer ist geplant, da Anteile nicht vererbt werden können; insoweit soll die Gesellschaft wie eine Familienstiftung behandelt werden. In einem nächsten Schritt wollen die Ministerien Länder und Fachkreise einbinden und auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf erarbeiten.

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