Im Jahr 2024 wurden dem Bundeskriminalamt und den Beschwerdestellen über 31.500 Hinweise auf kinderpornografische Inhalte im Internet gemeldet – ein deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Die Bundesregierung sieht in der Strategie „Löschen statt Sperren“ ein wirksames Mittel zur Bekämpfung solcher Inhalte, betont jedoch die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit. Der aktuelle Bericht zeigt Fortschritte bei der Löschung, aber auch bestehende Lücken in der strafrechtlichen Verfolgung.

Die Bundesregierung hat ihren aktuellen Bericht zur Löschung kinderpornografischer Inhalte im Internet vorgelegt und darin einen signifikanten Rückgang der gemeldeten Hinweise im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Nach Angaben des Bundeskriminalamts und der zentralen Beschwerdestellen wurden im Jahr 2024 insgesamt 31.536 Hinweise auf Inhalte im Sinne des § 184b Strafgesetzbuch statistisch erfasst. Im Vorjahr hatte diese Zahl noch bei 54.613 gelegen, wobei die damalige Spitze auf eine Massenmeldung eines einzelnen deutschen Imagehosters zurückgeführt wird.

Trotz des Rückgangs betont die Bundesregierung, dass von einer Entwarnung keine Rede sein könne. Die Zahlen blieben hoch und spiegelten das anhaltende Problem sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum wider. Die strafrechtlich relevanten Inhalte würden in der Regel über spezialisierte Beschwerdestellen wie eco, FSM oder jugendschutz.net an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Diese niederschwellige und rechtsstaatlich legitimierte Struktur habe sich bewährt – nicht zuletzt, weil nahezu sämtliche Hinweise auf diese Weise an die Strafverfolgungsbehörden gelangten.

Im Zentrum des Berichts steht auch die Frage, wie effektiv und zügig die beanstandeten Inhalte entfernt werden konnten. Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der Grundsatz „Löschen statt Sperren“ weiterhin als taugliches Mittel im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen im Netz erweist. Insbesondere bei in Deutschland gehosteten Inhalten war die Löschquote hoch: In nahezu allen Fällen wurden die Inhalte binnen einer Woche entfernt, ein Großteil sogar innerhalb von zwei Tagen. Schwieriger gestaltete sich die Löschung bei Inhalten auf ausländischen Servern. Zwar wurden auch dort Fortschritte erzielt, doch verzögerten sich Maßnahmen oft aufgrund mangelnder Kooperationsbereitschaft der Hosting-Anbieter oder lückenhafter rechtlicher Grundlagen.

Ein drängendes Problem bleibt die strafrechtliche Verfolgung der Urheber. In vielen Fällen können Täter nicht identifiziert werden, weil IP-Adressen oder andere Verbindungsdaten nicht mehr gespeichert sind. Die Bundesregierung verweist daher auf die Notwendigkeit gesetzlicher Reformen im Bereich der digitalen Ermittlungsbefugnisse. Geplant ist unter anderem eine anlassbezogene Speicherpflicht von IP-Adressen bei schweren Straftaten wie dem Besitz oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Auch eine engere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene soll die Bekämpfung solcher Inhalte weiter stärken. Die Bundesregierung spricht sich ausdrücklich für die schnelle Umsetzung der geplanten EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus – auch um zu verhindern, dass rechtsfreie Räume im digitalen Raum entstehen.

Der Bericht, der als Unterrichtung an den Bundestag übermittelt wurde (Drucksache 21/550), unterstreicht somit die Wirksamkeit bestehender Strukturen, verweist aber ebenso klar auf deren Grenzen. Löschen allein genügt nicht – so die politische Botschaft –, wenn Täter im Dunkelfeld bleiben und internationale Plattformen sich ihrer Verantwortung entziehen.

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