Länder wollen Strafbarkeitslücken bei voyeuristischen Fotos und Videos schließen

Berlin, 6. März 2026 (JPD) Der Bundesrat drängt auf eine Verschärfung des Strafrechts zum Schutz vor voyeuristischen Bildaufnahmen. In einer Entschließung forderten die Länder die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, um bestehende Strafbarkeitslücken bei heimlich oder gegen den Willen der Betroffenen gefertigten Fotos und Videos zu schließen. Ziel sei ein stärkerer Schutz der sexuellen Selbstbestimmung sowie des Rechts am eigenen Bild.

Bundesrat sieht Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Aufnahmen

Nach Auffassung der Länder erfassen die geltenden Strafvorschriften nicht alle Konstellationen, in denen heimliche oder aufgedrängte Aufnahmen erhebliche Eingriffe in Persönlichkeitsrechte darstellen. Genannt werden etwa heimliche Fotos oder Videos sexualisierter Körperbereiche in der Öffentlichkeit, etwa Aufnahmen des bekleideten Gesäßes, sowie Nacktaufnahmen an öffentlich zugänglichen Orten wie Saunen.

Solche Bildaufnahmen verletzten regelmäßig die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und könnten gravierende psychische Folgen haben. Der Bundesrat verweist unter anderem auf mögliche Angststörungen, Depressionen oder posttraumatische Belastungsstörungen infolge derartiger Eingriffe.

Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Ob und in welcher Form sie die Initiative aufgreift, liegt jedoch in ihrem politischen Ermessen.

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