
Quelle: Justiz NRW
Düsseldorf, 25. August 2025 (JPD) – Der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) hat eine Gesetzesinitiative angekündigt, um heimliche Bildaufnahmen des Intimbereichs auch dann strafbar zu machen, wenn dieser durch Kleidung verdeckt ist. Anlass ist der Fall der Kölnerin Yanni Gentsch, die im Februar 2025 beim Joggen heimlich von einem Mann aus sexueller Motivation gefilmt wurde. Die Anzeige blieb folgenlos, da die aktuelle Rechtslage ein solches Verhalten nicht als Straftat erfasst.
Limbach erklärte, das Recht müsse eine klare Grenze ziehen, wenn Bildaufnahmen in sexueller Absicht ohne Wissen oder gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden. Die Kleidung einer Frau sei „kein Freifahrtschein“, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen. Nordrhein-Westfalen bringt das Thema noch am selben Tag in den Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz ein. Auf der Herbstkonferenz im November sollen die Länder darüber beraten, ob die Bundesjustizministerin aufgefordert wird, einen Regelungsvorschlag für eine Strafbarkeit vorzulegen.