Berlin, 30. Dezember 2025 (JPD) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will das Strafrecht verschärfen, um Einsatz- und Rettungskräfte sowie medizinisches Personal besser vor Übergriffen zu schützen. Ein am Dienstag veröffentlichter Gesetzentwurf sieht deutlich erhöhte Mindeststrafen für tätliche Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte, Rettungsdienste, Feuerwehrangehörige und Gerichtsvollzieher vor. Auch Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte sollen künftig umfassender unter strafrechtlichen Schutz gestellt werden.

Anpassungen der Widerstandsdelikte und neue Schutzvorschriften

Kern des Entwurfs ist eine Überarbeitung der sogenannten Widerstandsdelikte in den §§ 113 ff. des Strafgesetzbuches. Wer Einsatz- oder Rettungskräfte tätlich angreift, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden; bislang lag die Untergrenze bei drei Monaten. In besonders schweren Fällen soll die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben werden, wobei ausdrücklich auch hinterlistige Überfälle erfasst werden sollen. Zudem soll bei Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte sowie bei Behinderungen von Rettungskräften regelmäßig keine Geldstrafe mehr vorgesehen sein.

Erweitert werden soll der strafrechtliche Schutz auch auf medizinisches Personal. Nach dem Entwurf sollen tätliche Angriffe auf Ärztinnen, Ärzte und andere Heilberufe unabhängig vom Einsatzort den gleichen Strafandrohungen unterliegen wie Angriffe auf Rettungskräfte. Damit würde der bisherige Schutz, der sich im Wesentlichen auf Notaufnahmen und ärztliche Notdienste beschränkt, deutlich ausgeweitet. Vorgesehen ist hierfür die Einführung eines neuen § 116 StGB.

Strafzumessung, Volksverhetzung und Schutz demokratischer Institutionen

Darüber hinaus plant das Ministerium Änderungen bei der Strafzumessung. Künftig sollen Gerichte ausdrücklich berücksichtigen müssen, ob eine Tat geeignet ist, Tätigkeiten zu beeinträchtigen, die dem Gemeinwohl dienen, etwa durch die Einschüchterung von medizinischem Personal oder politischen Entscheidungsträgern. Auch der Schutz demokratischer Institutionen soll ausgeweitet werden, indem Entscheidungsorgane und Mandatsträger auf europäischer und kommunaler Ebene stärker vor Nötigung geschützt werden.

Weitere Verschärfungen sieht der Gesetzentwurf im Bereich der Volksverhetzung vor. Für bestimmte Formen volksverhetzender Inhalte soll der Strafrahmen von bislang drei auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Zudem sollen Gerichte bei Verurteilungen zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe künftig auch die Aberkennung des passiven Wahlrechts anordnen können. Der Entwurf wurde an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt; diese können sich bis zum 30. Januar 2026 äußern.

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