E-Scooter-Halter sollen künftig verschuldensunabhängig bei Unfällen haften

Berlin, 18. März 2026 (JPD) Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Haftung bei Unfällen mit E-Scootern verschärft. Halter, darunter vor allem Sharing-Anbieter, sollen künftig verschuldensunabhängig für Schäden haften. Fahrerinnen und Fahrer unterliegen einer Vermutung der Haftung, können sich jedoch entlasten. Damit sollen für E-Scooter künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge.

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in den letzten Jahren stark gestiegen: Während 2020 knapp 6.000 Personen beteiligt waren, lag die Zahl 2024 bei über 12.000. Auch die Zahl der regulierten Drittschäden stieg von 1.150 auf 5.000. Besonders problematisch sind Free-floating-Roller in Städten, deren Abstellung Barrieren für andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, darstellen kann.

Bisher genießen E-Scooter eine Ausnahme von der Gefährdungshaftung für Fahrzeuge bis 20 km/h. Geschädigte müssen ein Verschulden der Fahrerin oder des Fahrers nachweisen, was häufig schwierig ist. Mit den neuen Regeln wird die Haftpflichtversicherung als Abwicklungspartner für Schadensersatz beibehalten. Die Änderungen gelten auch für andere Elektrokleinstfahrzeuge, wie selbstbalancierende Segways, während bestimmte Nutzfahrzeuge, motorisierte Krankenfahrstühle und langsam fahrende Kraftfahrzeuge weiterhin von der Gefährdungshaftung ausgenommen bleiben.

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