Bundesregierung stärkt psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer im Strafverfahren

Berlin, 25. März 2026 (JPD) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren beschlossen. Ziel ist es, Betroffenen schwerer Straftaten einen leichteren Zugang zu professioneller Unterstützung zu ermöglichen. Insbesondere Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie Begleitung erhalten. Zusätzlich soll der Zugang für Kinder, Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung vereinfacht werden.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig verwies auf die hohe Dunkelziffer bei Partnerschaftsgewalt und die besondere Belastung von Betroffenen im Strafverfahren. Gerichtsverfahren, insbesondere die Konfrontation mit dem Täter, seien für Opfer häufig stark belastend. Mit der Reform solle ein verlässliches Unterstützungsangebot geschaffen werden, das Betroffenen signalisieren soll, dass der Staat sie nicht allein lasse. Der Gesetzentwurf sei Teil einer umfassenderen Strategie zum besseren Schutz vor Gewalt.

Erweiterung der Ansprüche auf Prozessbegleitung

Die psychosoziale Prozessbegleitung umfasst eine nicht-rechtliche Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren. Seit 2017 besteht ein entsprechender Anspruch bereits für minderjährige sowie besonders schutzbedürftige Erwachsene bei Sexual- und schweren Gewaltstraftaten. Künftig soll der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert werden. Auch die Informationslage für Betroffene soll verbessert werden.

Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit kognitiven Einschränkungen sollen künftig ohne Antrag automatisch eine Prozessbegleitung erhalten. Erwachsene Opfer schwerer Straftaten sollen den Anspruch künftig ohne weitere Nachweispflichten geltend machen können. Für Betroffene häuslicher Gewalt ist in gravierenden Fällen ebenfalls ein Anspruch auf kostenfreie Prozessbegleitung vorgesehen. Zudem sollen sie einen Anspruch auf kostenfreie anwaltliche Vertretung erhalten.

Ergänzend sieht der Entwurf eine Hinweispflicht für Ermittlungsbehörden und Gerichte vor. Diese sollen Betroffene aktiv über mögliche Ansprüche auf psychosoziale Prozessbegleitung informieren, sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Auch Verfahrensregelungen sollen angepasst werden, etwa durch die Möglichkeit einer nachträglichen Beiordnung. Prozessbegleiter sollen zudem künftig über Termine der Hauptverhandlung informiert werden.

Die Vergütung der Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter soll ebenfalls angehoben werden. Vorgesehen sind höhere Pauschalen für Vor- und Hauptverfahren sowie eine Vergütung für die Betreuung nach Abschluss des Verfahrens. Besondere Belastungen, etwa durch zeitintensive oder reiseaufwendige Einsätze, sollen künftig stärker berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet.

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