Berlin, 22. Dezember 2025 (JPD) – Zur besseren Aufklärung von Straftaten im Internet hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur vorsorglichen Sicherung von IP-Adressen vorgelegt. Internetzugangsanbieter sollen künftig verpflichtet werden, die von ihnen vergebenen IP-Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Ergänzend sieht der Entwurf neue Ermittlungsbefugnisse vor, darunter eine sogenannte Sicherungsanordnung sowie erleichterte Voraussetzungen für Funkzellenabfragen.

Nach Angaben des Ministeriums sollen Ermittlungsbehörden dadurch effektiver gegen Delikte wie Online-Betrug, strafbaren Hass im Netz und Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgehen können. Hintergrund ist, dass IP-Adressen im digitalen Raum häufig die einzige Spur zur Identifizierung von Tatverdächtigen darstellen, bislang aber oftmals bereits gelöscht sind, wenn Strafverfolgungsbehörden entsprechende Anfragen stellen.

Drei Monate Speicherung und neue Sicherungsanordnung

Kern des Gesetzentwurfs ist eine Pflicht zur vorsorglichen Speicherung von IP-Adressen durch Internetzugangsdiensteanbieter für die Dauer von drei Monaten. Die Speicherung soll sich auch auf Portnummern erstrecken, sofern dies zur eindeutigen Zuordnung einer IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber erforderlich ist. Standortdaten oder sonstige Verkehrsdaten dürfen hingegen nicht anlasslos gesichert werden.

Darüber hinaus sieht der Entwurf mit der Sicherungsanordnung ein neues Instrument vor. Danach sollen Strafverfolgungsbehörden Telekommunikationsanbieter verpflichten können, bestimmte Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern, wenn die Voraussetzungen für eine Datenerhebung noch nicht vorliegen. Die Sicherung soll zunächst bis zu drei Monate dauern und bei richterlicher Anordnung verlängert werden können. Entsprechende Befugnisse sind auch für das Bundeskriminalamt vorgesehen, sowohl in seiner Funktion als Zentralstelle als auch zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Erleichterte Funkzellenabfrage geplant

Zudem plant das Bundesjustizministerium eine Neuregelung der Funkzellenabfrage. Künftig soll diese bereits bei Straftaten von erheblicher Bedeutung im Einzelfall zulässig sein. Bislang ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf besonders schwere Straftaten beschränkt.

Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, Ziel des Gesetzentwurfs sei eine wirksamere Strafverfolgung bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe unangetastet, Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen. Der Entwurf bewege sich im Rahmen des Grundgesetzes und des Europarechts.

Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 30. Januar 2026 eingereicht werden und sollen anschließend öffentlich zugänglich gemacht werden.

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